13 U 194/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-12-28, 13 U 194/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-12-28, 13 U 194/15
13 U 194/15Obergericht28.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 194/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-28
Aktenzeichen: 13 U 194/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1228.13U194.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 27/15) wird gemäߠ § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern je zur Hälfte auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.