6 U 119/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-12-23, 6 U 119/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 119/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-23
Aktenzeichen: 6 U 119/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1223.6U119.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §5 Abs. 1 Nr. 1
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.06.2016 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 208/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
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