Oberlandesgericht Köln, 2016-12-22, 3 U 89/15

3 U 89/15Obergericht22.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 89/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-22

Aktenzeichen: 3 U 89/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1222.3U89.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.05.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 295/05 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

  3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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