Oberlandesgericht Köln, 2016-12-21, 17 U 42/15

17 U 42/15Obergericht21.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 42/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-21

Aktenzeichen: 17 U 42/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1221.17U42.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Mai 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 357/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.

Das angefochtene und das jetzige Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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