17 U 42/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-12-21, 17 U 42/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 42/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-21
Aktenzeichen: 17 U 42/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1221.17U42.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Mai 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 357/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.
Das angefochtene und das jetzige Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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