19 W 31/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-12-07, 19 W 31/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 31/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-07
Aktenzeichen: 19 W 31/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1207.19W31.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 28.09.2016 gegen die mit Beschluss des Landgerichts Aachen vom 09.09.2016 – 7 OH 46/15 – erfolgte Streitwertfestsetzung wird als unzulässig verworfen.
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Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 28.09.2016 gegen die mit Beschluss des Landgerichts Aachen vom 09.09.2016 – 7 OH 46/15 – erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.
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Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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