Oberlandesgericht Köln, 2016-12-07, 19 W 31/16

19 W 31/16Obergericht07.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 31/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-07

Aktenzeichen: 19 W 31/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1207.19W31.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 28.09.2016 gegen die mit Beschluss des Landgerichts Aachen vom 09.09.2016 – 7 OH 46/15 – erfolgte Streitwertfestsetzung wird als unzulässig verworfen.

  2. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 28.09.2016 gegen die mit Beschluss des Landgerichts Aachen vom 09.09.2016 – 7 OH 46/15 – erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.

  3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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