2 Wx 550/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-12-02, 2 Wx 550/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-12-02, 2 Wx 550/16
2 Wx 550/16Obergericht02.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 550/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-02
Aktenzeichen: 2 Wx 550/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1202.2WX550.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 07.10.2016 wird der am 13.09.2016 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Bonn vom 07.09.2016, 34 VI 623/15, aufgehoben und die Sache unter Aufhebung des Verfahrens zur erneuten Entscheidung über die Anträge des Beteiligten zu 2) vom 23.03.2016, ihm einen Alleinerbschein nach der Erblasserin zu erteilen, und vom 25.04.2016, den dem Beteiligten zu 1) erteilten Alleinerbschein vom 15.03.2016 einzuziehen, an das Amtsgericht – Nachlassgericht – Bonn zurückverwiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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