5 U 54/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-12-01, 5 U 54/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 54/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-01
Aktenzeichen: 5 U 54/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1201.5U54.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.04.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen –11 O 322/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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