16 U 16/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-30, 16 U 16/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 16/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-30
Aktenzeichen: 16 U 16/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1130.16U16.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 28.12.2015 (Az: 9 O 170/15) und Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 9.458,83 EUR sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 455,41 EUR, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.801,54 EUR festgesetzt.
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