13 U 285/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-30, 13 U 285/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-11-30, 13 U 285/15
13 U 285/15Obergericht30.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 285/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-30
Aktenzeichen: 13 U 285/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1130.13U285.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (22 O 274/15) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Vertrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.