Oberlandesgericht Köln, 2016-11-30, 13 U 285/15

13 U 285/15Obergericht30.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 285/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-30

Aktenzeichen: 13 U 285/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1130.13U285.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (22 O 274/15) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Vertrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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