2 U 48/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-23, 2 U 48/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 48/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-23
Aktenzeichen: 2 U 48/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1123.2U48.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.04.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 17 O 69/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.269.454,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.11.2014 zu zahlen.
Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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