4 WF 106/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-16, 4 WF 106/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-11-16, 4 WF 106/16
4 WF 106/16Obergericht16.11.2016
Regest
Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache wird der Unterhalt für Kinder nicht durch Abzug eines Betrages vom Nettoeinkommen berücksichtigt. Der geringeren Leistungsfähigkeit von Eheleuten mit Kindern wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Kindergeld auch nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 106/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-16
Aktenzeichen: 4 WF 106/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1116.4WF106.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: § 43 FamGKG
Leitsätze
Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache wird der Unterhalt für Kinder nicht durch Abzug eines Betrages vom Nettoeinkommen berücksichtigt. Der geringeren Leistungsfähigkeit von Eheleuten mit Kindern wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Kindergeld auch nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wipperfürth vom 22.08.2016 dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren auf 20.205,00 € festgesetzt wird.
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