1 U 62/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-14, 1 U 62/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 62/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-14
Aktenzeichen: 1 U 62/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1114.1U62.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.06.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 2 O 8/16 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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