Oberlandesgericht Köln, 2016-11-10, 19 U 86/16

19 U 86/16Obergericht10.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 86/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-10

Aktenzeichen: 19 U 86/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1110.19U86.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird gemäß §§ 88 Abs. 1 80 ZPO aufgegeben, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses ihre Vollmacht nachzuweisen.

Der Senat weist darauf hin, dass er nach Vollmachtsnachweis beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.5.2016 (23 O 101/15) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

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