Oberlandesgericht Köln, 2016-11-10, 15 U 59/16

15 U 59/16Obergericht10.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 59/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-10

Aktenzeichen: 15 U 59/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1110.15U59.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (4 O 121/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckung nach diesem Urteil richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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