Oberlandesgericht Köln, 2016-11-08, 9 U 55/16

9 U 55/16Obergericht08.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 55/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-08

Aktenzeichen: 9 U 55/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1108.9U55.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 66/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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