9 U 38/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-08, 9 U 38/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 38/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-08
Aktenzeichen: 9 U 38/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1108.9U38.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.01.2016, Az: 24 O 54/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin kein Anspruch auf Zahlung in Höhe von 8.957,01 € zusteht.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin keinen Anspruch auf Deckung bzw. Freistellung hinsichtlich der darüber hinausgehenden Kosten seiner Verteidigung im bei der Staatsanwaltschaft Köln mit dem Aktenzeichen 115 Js 155/09 geführten Ermittlungsverfahren insgesamt hat, also einschließlich des Zwischen- und Hauptverfahrens.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.