13 U 208/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-10-28, 13 U 208/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-10-28, 13 U 208/16
13 U 208/16Obergericht28.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 208/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 13 U 208/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1028.13U208.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28. April 2016 (22 O 470/15) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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