28 Wx 28/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-10-18, 28 Wx 28/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-10-18, 28 Wx 28/16
28 Wx 28/16Obergericht18.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 28 Wx 28/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-18
Aktenzeichen: 28 Wx 28/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1018.28WX28.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
- Das Rubrum des Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 15.06.2016 - 39 T 20/16 - in der Fassung des Nichtabhilfebschlusses vom 12.09.2016 wird dahingehend geändert, dass statt „des Herrn Dr. M, O Str. 23 - 25, N, Beschwerdeführers“ ins Rubrum aufzunehmen ist
„der B Gmbh, vertreten durch den Gesellschafter Herrn Dr. M, O Str. 23 - 25, N,
Beschwerdeführerin und Rechtsbeschwerdeführerin,“
- Die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin vom 03.09.2016 wird als unzulässig verworfen.
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