15 U 173/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-10-13, 15 U 173/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-10-13, 15 U 173/15
15 U 173/15Obergericht13.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 173/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-13
Aktenzeichen: 15 U 173/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1013.15U173.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.8.2015 (28 O 14/14) unter Zurückweisung der Berufung der Kläger teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 5/7 dem Kläger zu 2) und zu 2/7 der Klägerin zu 1) auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen die Klägerin zu 1) und der Kläger 2) zu je 1/2.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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