Oberlandesgericht Köln, 2016-10-05, 11 U 21/15

11 U 21/15Obergericht05.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 21/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-05

Aktenzeichen: 11 U 21/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1005.11U21.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 22.1.2015 – 18 O 415/10 – wird zurückgewiesen, soweit die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen wurde.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) trägt die Klägerin. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 2) durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages

abzuwenden, falls nicht der Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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