17 W 234/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-09-22, 17 W 234/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-09-22, 17 W 234/16
17 W 234/16Obergericht22.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 234/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-22
Aktenzeichen: 17 W 234/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0922.17W234.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 12. August 2016 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2016 – 3 O 52/14 – aufgehoben und antragsgemäß folgender Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen:
Auf Grund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2016 – III ZR 285/15 – sind von dem Kläger 916,78 € - neunhundertundsechszehn Euro und achtundziebzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Mai 2016 an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdegegner zu tragen.
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