Oberlandesgericht Köln, 2016-09-08, 7 U 59/16

7 U 59/16Obergericht08.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 59/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-08

Aktenzeichen: 7 U 59/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0908.7U59.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1.12.2015 (30 O 2/11) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

  3. Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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