Oberlandesgericht Köln, 2016-06-19, 11 U 169/15

11 U 169/15Obergericht19.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 169/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-19

Aktenzeichen: 11 U 169/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0619.11U169.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.11.2015 - 18 O 403/14 - wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
    1. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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