1 RVs 3/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-22, 1 RVs 3/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 3/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-22
Aktenzeichen: 1 RVs 3/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0122.1RVS3.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Höhe des Tagessatzes mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Euskirchen zurückverwiesen.
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