2 Ws 562/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-20, 2 Ws 562/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-01-20, 2 Ws 562/15
2 Ws 562/15Obergericht20.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 562/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-20
Aktenzeichen: 2 Ws 562/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0120.2WS562.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Vollstreckung der gegen den Betroffenen ergangenen rechtskräftigen Entscheidung des niederländischen Staatsrates – Senat für Verwaltungsrechtsprechung – vom 27.06.2012 (Az. 201111283/V6), mit dem die Bußgeldverfügungen des Ministers für Arbeit und Soziales der Niederlande vom 24.06.2009 und 04.03.2010 im Umfang einer Geldbuße i.H.v. 200.000 Euro bestätigt worden sind, wird gemäß § 54 IRG für zulässig und vollstreckbar erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.