24 U 24/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-14, 24 U 24/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 24/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: 24 U 24/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0114.24U24.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Januar 2015 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 289/14 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Januar 2015 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 289/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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