1 RVs 251/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-12, 1 RVs 251/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-01-12, 1 RVs 251/15
1 RVs 251/15Obergericht12.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 251/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-12
Aktenzeichen: 1 RVs 251/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0112.1RVS251.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
II. Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. September 2015 sowie die Revision des Angeklagten sind damit gegenstandslos.
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