Oberlandesgericht Köln, 2016-01-12, 1 RVs 243/15

1 RVs 243/15Obergericht12.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 243/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-12

Aktenzeichen: 1 RVs 243/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0112.1RVS243.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben

a) in den Fällen 1 (Tat vom 20. September 2013) und 3 – 5 (Taten vom 20. und 26. August sowie vom 20. September 2014) der Urteilsgründe

b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.

In diesem Umfang wird die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

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