Oberlandesgericht Köln, 2016-01-06, 10 UF 162/15

10 UF 162/15Obergericht06.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 10 UF 162/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-06

Aktenzeichen: 10 UF 162/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0106.10UF162.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt I, B, bewilligt.

Der Senat weist gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 10.09.2015 – 233 F 274/14 – als unbegründet zurückzuweisen.

Die Antragstellerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang des Beschlusses.

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