Oberlandesgericht Köln, 2015-12-28, 19 U 95/15

19 U 95/15Obergericht28.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 95/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-28

Aktenzeichen: 19 U 95/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1228.19U95.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10.6.2015 (8 O 324/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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