25 U 16/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-22, 25 U 16/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 U 16/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: 25 U 16/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1222.25U16.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Juli 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 9 O 342/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.