Oberlandesgericht Köln, 2015-12-17, 7 U 54/15

7 U 54/15Obergericht17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 54/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 7 U 54/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1217.7U54.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az: 7 O 231/14) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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