Oberlandesgericht Köln, 2015-12-17, 24 U 133/14

24 U 133/14Obergericht17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 133/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 24 U 133/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1217.24U133.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 26. März 2015 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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