13 U 18/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-16, 13 U 18/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 18/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-16
Aktenzeichen: 13 U 18/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1216.13U18.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 9. Dezember 2014 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 21 O 266/14 – abgeändert.
Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Klägern und der E X Lebensversicherung AG am 19. Mai 2008 geschlossene Darlehensvertrag (lfd. Nr. 1 unter Konto-Nr. 636 XXXXXXX, interne Nummer der Beklagten: B 101 XXXXXX XX) durch den von den Klägern am 11. Februar 2014 erklärten Widerruf in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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