Oberlandesgericht Köln, 2015-12-11, 20 U 19/15

20 U 19/15Obergericht11.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 19/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-11

Aktenzeichen: 20 U 19/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1211.20U19.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Januar 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑ 9 O 243/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.