Oberlandesgericht Köln, 2015-12-10, 24 U 87/15

24 U 87/15Obergericht10.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 87/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-10

Aktenzeichen: 24 U 87/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1210.24U87.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. März 2015 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Bonn – 7 O 199/14 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte im Urkundenprozess verurteilt,

  1. an den Kläger 21.900 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.3.2014 zu zahlen;

  2. den Kläger von den außergerichtlich entstandenen Kosten in Höhe

von 490,48 € freizustellen.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren

vorbehalten.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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