19 U 81/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-07, 19 U 81/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 81/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-07
Aktenzeichen: 19 U 81/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1207.19U81.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 06.05.2015 - 2 O 19/15 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.
Die Anschlussberufung der Beklagten ist wirkungslos.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen der Anschlussberufung werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 06.05.2015 - 2 O 19/15 - und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.