Oberlandesgericht Köln, 2015-12-02, 5 U 64/15

5 U 64/15Obergericht02.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 64/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-02

Aktenzeichen: 5 U 64/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1202.5U64.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.03.2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 12/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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