Oberlandesgericht Köln, 2015-12-01, 4 U 15/15

4 U 15/15Obergericht01.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 15/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-01

Aktenzeichen: 4 U 15/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1201.4U15.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn(9 O 300/14) vom 02.03.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Berufungskläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Berufungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 21.734,60 EUR festgesetzt.

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