24 U 118/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-25, 24 U 118/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-11-25, 24 U 118/15
24 U 118/15Obergericht25.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 118/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-25
Aktenzeichen: 24 U 118/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1125.24U118.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Mai 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 255/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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