Oberlandesgericht Köln, 2015-11-23, 19 U 89/15

19 U 89/15Obergericht23.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 89/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-23

Aktenzeichen: 19 U 89/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1123.19U89.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.05.2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 321/14 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.05.2015 - 9 O 321/14 - und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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