6 U 40/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-20, 6 U 40/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 40/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-20
Aktenzeichen: 6 U 40/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1120.6U40.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: GMV Art 9,; MarkenG 3 15
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 4. März 2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 205/14 – teilweise dahingehend abgeändert, dass die einstweilige Verfügung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. September 2014 – 33 O 200/14 – hinsichtlich des Hauptsachetenors zu I.2 aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag insoweit zurückgewiesen wird.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Antragsteller zu 3/8 und die Antragsgegnerin zu 5/8. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Antragsteller zu 55 % und die Antragsgegnerin zu 45 %.
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