17 W 55/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-19, 17 W 55/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 55/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-19
Aktenzeichen: 17 W 55/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1119.17W55.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 28. April 2015 wird der Beschluss des Rechtspflegers der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. April 2015 – 31 O 484/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels folgendermaßen abgeändert:
Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 19. März 2012 – 6 W 148/11 – sind von der Schuldnerin (Antragsgegnerin) 7.506,40 € - siebentausendfünfhundertundsechs Euro und vierzig Cent – (anstatt 8.531 €) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2012 an die Gläubigerin (Antragstellerin) zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.368 € festgesetzt.
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