Oberlandesgericht Köln, 2015-11-18, 11 U 33/15

11 U 33/15Obergericht18.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 33/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-18

Aktenzeichen: 11 U 33/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1118.11U33.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10.2.2015 (7 O 77/11) wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
    1. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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