11 U 33/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-18, 11 U 33/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 33/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-18
Aktenzeichen: 11 U 33/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1118.11U33.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10.2.2015 (7 O 77/11) wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
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- Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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