Oberlandesgericht Köln, 2015-11-16, 5 U 44/15

5 U 44/15Obergericht16.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-16

Aktenzeichen: 5 U 44/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1116.5U44.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.02.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 167/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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