15 U 121/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-10, 15 U 121/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-11-10, 15 U 121/15
15 U 121/15Obergericht10.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 121/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-10
Aktenzeichen: 15 U 121/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1110.15U121.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.06.2015 verkündete Zwischenurteil des Landgerichts Köln (28 O 322/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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