Oberlandesgericht Köln, 2015-11-09, 5 U 35/14

5 U 35/14Obergericht09.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 35/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-09

Aktenzeichen: 5 U 35/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1109.5U35.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Februar 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 282/12 – in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses des Landgerichts Köln vom 25. Februar 2014 – 25 O 282/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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