11 U 48/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-04, 11 U 48/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 48/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-04
Aktenzeichen: 11 U 48/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1104.11U48.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.02.2014 verkündete
Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 273/13 - wird
zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die
Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der
Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren
Betrages leistet.
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