Oberlandesgericht Köln, 2015-11-04, 11 U 48/14

11 U 48/14Obergericht04.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 48/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-04

Aktenzeichen: 11 U 48/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1104.11U48.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.02.2014 verkündete

Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 273/13 - wird

zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die

Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der

Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren

Betrages leistet.

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