Oberlandesgericht Köln, 2015-11-03, 15 U 93/15

15 U 93/15Obergericht03.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 93/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-03

Aktenzeichen: 15 U 93/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1103.15U93.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.5.2015 (86 O 18/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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