11 U 65/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-03, 11 U 65/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 65/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-03
Aktenzeichen: 11 U 65/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1103.11U65.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14.04.2015 – 7 O 408/14 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit durch den Kläger in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
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